Rechtsprechung
   VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21464
VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10 (https://dejure.org/2011,21464)
VG Hannover, Entscheidung vom 03.03.2011 - 10 A 1842/10 (https://dejure.org/2011,21464)
VG Hannover, Entscheidung vom 03. März 2011 - 10 A 1842/10 (https://dejure.org/2011,21464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gebührenerhebung für die Beförderung eines Demenzkranken durch die Polizei

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Absehen von einer Gebührenerhebung für die Beförderung eines Demenzkranken durch die Polizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von einer Gebührenerhebung für die Beförderung eines Demenzkranken durch die Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wer trägt die Kosten für den Rücktransport eines orientierungslosen Heimbewohners durch die Polizei?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02

    Erlass; Gebührenerlass

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10
    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, bezieht sich das öffentliche Interesse nach § 2 Abs. 2 NVwKostG nicht auf die Amtshandlung, sondern auf die Gebührenerhebung (Nds. OVG, Urt. v. 25.04.2003 - 1 LB 343/02 - juris).

    Zu Treffen ist eine einheitliche Ermessensentscheidung, die sich am unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Interesses zu orientieren hat (Nds. OVG, Urt. v. 25.04.2003, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10
    Veranlasser im Sinne des Verwaltungskostenrechts ist derjenige, dem gegenüber die Verwaltung im Rahmen einer den Leistungsgegenstand betreffenden Rechtsbeziehung eine für den Veranlasser rechtlich relevante und insofern individuell zurechenbare und damit zu entgeltende Leistung erbringt (vgl. BVerwGE 109, 272, 276; Loeser/Barthel, Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz, Stand August 2010, § 1 Anm. 5.1.2).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10
    Bei der Unterscheidung, ob eine Beförderung zur Ingewahrsamnahme (i.S.d. § 18 Nds. SOG) oder eine sonstige Beförderung vorliegt, ist die Intensität des Eingriffs maßgeblich (Urteil der Kammer v. 20.09.2010 - 10 A 3705/08 -, n. v., unter Verweis auf BVerfGE 10, 302, 323; BVerwGE 62, 325, 327).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10
    Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 1978 steht im Einklang mit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschl. v. 19.10.1971, BVerwGE 39, 355, 364 ff.) zu § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung.
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10
    Bei der Unterscheidung, ob eine Beförderung zur Ingewahrsamnahme (i.S.d. § 18 Nds. SOG) oder eine sonstige Beförderung vorliegt, ist die Intensität des Eingriffs maßgeblich (Urteil der Kammer v. 20.09.2010 - 10 A 3705/08 -, n. v., unter Verweis auf BVerfGE 10, 302, 323; BVerwGE 62, 325, 327).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00

    Gebührenbegriff; Gebührenpflicht; Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10
    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (Nds. OVG, Besch. v. 13.07.2000 - 11 L 312/00 -, juris m. w. N.) Die individuelle Zurechnung setzt mithin nicht voraus, dass der Kostenschuldner das Leistungsverhalten willentlich in Gang gebracht und die Leistung selbst gewollt hat (Urteil der Kammer v. 20.09.2010 - 10 A 3705/08 - S. 6; Bay. VGH, Urt. v. 25.10.1983 - 11 B 83 A 496 - NJW 1984, 2845, 2846, zum Fall der Sicherstellung des Führerscheins eines Geisteskranken).
  • VGH Bayern, 25.10.1983 - 11 B 83 A.496

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10
    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (Nds. OVG, Besch. v. 13.07.2000 - 11 L 312/00 -, juris m. w. N.) Die individuelle Zurechnung setzt mithin nicht voraus, dass der Kostenschuldner das Leistungsverhalten willentlich in Gang gebracht und die Leistung selbst gewollt hat (Urteil der Kammer v. 20.09.2010 - 10 A 3705/08 - S. 6; Bay. VGH, Urt. v. 25.10.1983 - 11 B 83 A 496 - NJW 1984, 2845, 2846, zum Fall der Sicherstellung des Führerscheins eines Geisteskranken).
  • LG Köln, 22.09.2004 - 11 T 43/04

    Kostenhaftung eines unerkannt geschäftsunfähigen Auftraggebers

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10
    Ein solcher Fall kann nach Überzeugung der Kammer dann vorliegen, wenn der Veranlasser geschäftsunfähig i.S.d. § 104 BGB (und damit aus öffentlich-rechtlicher Sicht handlungsunfähig i.S.d. § 12 Nr. 1 VwVfG) ist, die Geschäftsunfähigkeit für die Behörde auch erkennbar war und er keinen Antrag auf die Amtshandlung gestellt hat (vgl. statt vieler LG Köln, Beschl. v. 22.09.2004 - 11 T 43/04 - juris, zur Kostenhaftung eines unerkannt geschäftsunfähigen Auftraggebers eines Notars).
  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Nicht erforderlich ist, dass der Kostenschuldner das Leistungsverhalten (hier die Verbotsverfügung) gewollt und beabsichtigt hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.07.2000 - 11 L 312/00; VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 1842/10; jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht